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Private Kunstförderung – Kunst schenken, vererben, stiften.

Ein Vortrag von Prof. Stephan Scherer (Partner bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz) und Frau Anna Egger (Rechtsanwältin bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz)

Wer ist eine Mäzenin, ein Mäzen? Welche Möglichkeiten der privaten Kunstförderung gibt es und wie können sie rechtlich umgesetzt werden? Wie wird Kunstvermögen über Generationen erhalten und übersteht Erbstreitigkeiten und Scheidungen? Diese und ähnliche Fragen werden Frau Anna Egger und Prof. Stephan Scherer, Rechtsanwältin und Rechtsanwalt im Bereich Vermögen, Nachfolge, Stiftungen in der Kanzlei Schilling, Zutt und Anschütz in Mannheim an diesem Abend gemeinsam erörtern. Nach einer allgemeinen Einführung in die Welt der Kunstförderung, soll anhand zahlreicher Fallbeispiele das Instrumentarium wichtiger rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten besprochen werden. Einen Schwerpunkt bilden Erbrecht, Steuerrecht und Stiftungsrecht.

Prof. Stephan Scherer berät seit über 35 Jahren Mandantinnen und Mandanten u.a. bei der Nachfolgeplanung mit Kunst und der Gründung und Verwaltung kunst- und kulturfördernder Stiftungen. Frau Anna Egger spezialisiert sich in ihrer Beratung ebenfalls zunehmend auf Fragen an der Schnittstelle von Kunst und Recht.

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30. Januar

Professor Matthias Weller zur Rolle des neuen Schiedsgericht für Restitutionsforderungen