Am 1. Dezember 2025 ersetzte das neue Deutsche Schiedsgericht für NS-Raubgut die frühere deutsche „Beratende Kommission“. Dieses neue Schiedsgericht stellt eine grundlegende Innovation im Prozess der Restitution von NS-Raubgut nach den Washingtoner Prinzipien von 1998 über NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut dar. Das neue Gericht arbeitet auf der Grundlage des „Verwaltungsabkommens zur Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit für Rückgabestreitigkeiten über NS-Raubgut“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland, ihren sechzehn Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden.
Nach dieser Vereinbarung verpflichteten sich alle öffentlichen Besitzer von Kulturgut, für die in ihrem Besitz befindlichen Kulturgüter sog. „Standing Offers“ abzugeben. Die Angebote sind „dauerhaft“, weil sie für eine unbestimmte Zeit gültig bleiben. Möchte eine Anspruchstellerin oder ein Anspruchsteller ein Schiedsverfahren einleiten, muss sie oder er lediglich die Annahme dieses Angebots erklären. Damit haben Anspruchsteller nun einen einseitigen Zugang zum Streitbeilegungsverfahren.
Das Gericht wird auf der Grundlage speziell ausgearbeiteter materieller und verfahrensrechtlicher Regeln tätig, dem „Bewertungsrahmens für die Prüfung und Entscheidung über den Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut“ und der „Schiedsordnung des Schiedsgerichts für NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“.
Der Vortrag wird die Hintergründe der Reform sowie die zentralen Merkmale des neuen Streitbeilegungsmechanismus erläutern. Er wird sich zudem mit aktuellen Streitpunkten in der Debatte befassen, etwa mit der Frage, ob Kunsthändler durch den neuen Bewertungsrahmen benachteiligt werden oder ob dieser neue Bewertungsrahmen für Fluchtgut-Fälle weniger günstig ist als die zuvor angewandten Maßstäbe. Nach dem Vortrag wird das Publikum eingeladen, Fragen zu stellen.
Zur Person:
Prof. Dr. Matthias Weller ist Inhaber der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Professur für Bürgerliches Recht, Kunst- und Kulturgutschutzrecht an der Universität Bonn. Er gilt als einer der führenden Experten im deutschen und internationalen Kunstrecht, insbesondere im Bereich des Kulturgutschutzes und der Restitution. Weller führte die Studie zur Reform der beratenden Kommission im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien durch und beschäftigte sich intensiv mit der Entwicklung der neuen Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubkunst, die Betroffenen künftig einen rechtlich fundierten Weg zur Klärung von Rückgabeansprüchen bieten soll. Mit seiner Forschung prägt er maßgeblich den Diskurs über gerechte und praktikable Verfahren im Umgang mit NS-Raubkunst und anderen Kulturgutkonflikten.